Makler-Newsletter
08.11.2023
Ausgabe 14
AXA-MAKLER.DE
Privatgeschäft
Jahresendgeschäft 2023 in Vorsorge
Jahresendgeschäft 600x367
Bis wann müssen Anträge für das Jahresendgeschäft in Vorsorge 2023 eingereicht werden? Wir haben für Sie alle Informationen und wichtigen Termine in Bezug auf Antragsverarbeitung, Rück- und Vordatierung, Zuzahlungen und Kollektivverträge, steuerliche Aspekte, Risikovoranfragen, Annahmebestätigungen sowie Kontaktdaten zusammengestellt.
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Weitere Themen
➔  Jahresbeitragsvorauszahlung in der privaten Krankenversicherung für das Jahr 2024
➔  Wichtige Information zur digitalen Antragseinreichung in der Krankenversicherung
➔  Hohes Kundenpotenzial im Heilberufe-Markt – AXA als spezialisierter & starker Partner an Ihrer Seite
➔  Aktuelle Anpassungen der Versicherungssummen
➔  Erhöhung der Pflichtversicherungssumme für Versicherungsvermittler:innen zum 01.01.2024
➔  Hätten Sie es gewusst?
Privatgeschäft
Jahresbeitragsvorauszahlung in der privaten Krankenversicherung für das Jahr 2024
Eine Jahresbeitragsvorauszahlung hat den Vorteil, dass der Jahresbeitrag für den medizinischen Basisschutz im aktuellen Beitragsjahr steuerlich in Abzug gebracht werden kann. Was dabei beachtet werden muss, erfahren Sie hier.
Auch in diesem Jahr haben unsere Versicherten wieder die Möglichkeit, einen Jahresbeitrag im Voraus zu zahlen.
 
Bitte beachten Sie, dass pro Kalenderjahr nur ein Jahresbeitrag im Voraus gezahlt werden kann. Weitere Vorauszahlungen werden technisch nicht unterstützt. Zudem besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Annahme solcher Zahlungen.
 
Wenn Ihre Versicherten diese Möglichkeit nutzen möchten, beachten Sie bitte folgende Regeln:
  • Zuerst benötigen wir das Einverständnis des:der Versicherten, den Vertrag auf jährliche Zahlweise umzustellen. Nutzen Sie bitte hierzu eines der Formulare:
  • Die versicherte Person erhält dann umgehend von uns die Mitteilung über die Höhe des Jahresbeitrags (abzüglich möglicher Beitragsnachlässe, sofern die versicherten Tarife einen Nachlass vorsehen).
  • Der Jahresbeitrag für das Folgejahr muss bis spätestens zum 21.12.2023 auf unserem Konto eingegangen sein.
Die Bankverbindung:
  • IBAN: DE60 3005 0000 0001 5698 13
  • BIC: WELADEDDXXX, Helaba
Bitte geben Sie als Verwendungszweck: “Vorauszahlung für Beitragsjahr 2024“ und die Versicherungsnummer an.
 
Für die Finanzamtsbescheinigung ist ausschließlich das Verbuchungsdatum relevant – Zahlungseingänge nach dem 21.12.2023 können für das Jahr 2023 leider nicht mehr berücksichtigt werden.

 
Diese Funktionen sind inzwischen freigeschaltet und stehen Ihnen in Xempus zur Verfügung:
  • Altersvorsorge Relax Rente mit abweichenden Tarifklassen, im Einzel- wie auch im Kollektivvertrag,
  • die BU-Beitragsbefreiung mit individueller Berufsgruppe kann
    • im Kollektivvertrag obligatorisch ohne Gesundheitsprüfung oder optional mit 3-jähriger Wartezeit vereinbart werden,
    • im Einzelgeschäft grundsätzlich mit 3-jähriger Wartezeit,
  • die E-Signatur.
In Kürze sind weitere Umsetzungen geplant – wir halten Sie auf dem Laufenden!
 
Weitere Informationen finden Sie unter „Allgemeines zum digitalen Angebot von AXA“ auf AXA-Makler.de.
 
Sie wünschen einen kostenfreien Berechtigungscode, um sich bei Xempus zu registrieren und die AXA bAV Tarife kostenfrei zu rechnen? Melden Sie sich gerne bei Ihren bekannten Ansprechpartner:innen, die Ihnen gerne einen solchen Berechtigungscode besorgen.
Privatgeschäft
Wichtige Information zur digitalen Antragseinreichung in der Krankenversicherung
Beachten Sie bitte, dass die Vorbelegung bei Auswahl des E-Antrages nicht geändert wird. Die zusätzliche Auswahl der „VVG-konformen Unterlagen“ ist nicht erforderlich, da diese bereits über das erstellte Angebot erzeugt wurden. Wählen Sie die VVG-konformen Unterlagen erneut aus, werden diese neben dem Antrag an AXA übermittelt. Im Rahmen der Antragsprüfung müssen dann mehr als 200 Seiten gesichtet werden. Dies erschwert und verzögert den Abschlussprozess unnötig.
Privatgeschäft
Hohes Kundenpotenzial im Heilberufe-Markt – AXA als spezialisierter & starker Partner an Ihrer Seite
Ärzt:innen haben besondere Ansprüche an ihre Krankenversorgung. Um diesen Ansprüchen optimal gerecht zu werden, ist es wichtig, ein Versicherungsunternehmen zu wählen, das die individuellen Bedürfnisse dieser Kundengruppe kennt und versteht – AXA!
An den Universitäten sind aktuell rund 105.000 Medizinstudent:innen eingeschrieben. Damit hat sich die Zahl dieser in Deutschland seit dem historischen Tiefstand im Jahr 2007/08 um über 25 Prozent erhöht.*
 
Die Ausbildungsdauer (Studium, Praktika, Assistenzzeit) beträgt im Durchschnitt 10 Jahre. Eine Zeit, in der sich bei den angehenden Ärzt:innen finanziell und persönlich einiges verändert. Daher ist für diese Kundengruppe ein flexibler Krankenversicherungsschutz besonders wichtig.
 
Unsere Highlights:
  • Wir bieten Studierenden und Jungmediziner:innen mit unserem Optionstarif VIAlife einen günstigen und flexiblen Einstieg in die private Krankenversicherung.
  • Unsere Ausbildungskonditionen in all unseren PKV-Tarifen sind top für die Absicherung von jungen Kund:innen.
  • Unsere speziellen Tarife für Humanmediziner:innen runden unser vielfältiges Gesundheitspaket ab:
    • Der Tarif VA Med Komfort ist der maßgeschneiderte Tarif für Ärzt:innen und ihre Familien mit allen Vorzügen einer privaten Krankenvollversicherung und bestem Verhältnis von Preis/Leistung.
    • Der Tarif VA Med Premium ist unser leistungsstärkster Schutz für Humanmediziner:innen, der erstklassige Betreuung im Krankheitsfall garantiert.
 
Als starker Partner im Bereich Ärzte/Heilwesen unterstützen wir Sie sehr gerne in der Vorbereitung auf Ihre Beratungen – sprechen Sie uns an und nutzen Sie unsere Beitragsgarantie im Kundengespräch.
Übergreifend
Aktuelle Anpassungen der Versicherungssummen
Die Beitrags- und Summenangleichungen für 2024 im Sach- und TV-Bereich stehen fest – wir haben diese auf AXA-Makler.de für Sie abgelegt.
Sie finden dort die Veränderungen für Retail und für Firmen und die technische Versicherung.
 
Zu wann werden die Anpassungen wirksam? Im Bestand werden die Anpassungen jeweils zur Hauptfälligkeit über die Beitragsrechnung vorgenommen. Im Neu- und Ersatzgeschäft sind die neuen Faktoren ab dem 01.01.2024 anzuwenden. Maßgebend ist der gewünschte Vertrags- bzw. Änderungsbeginn.
 
In unserer Beratungstechnologie stehen Ihnen die geänderten Faktoren und Beiträge ab Dienstag, den 02.01.2024 zur Verfügung.
 
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre bekannten Ansprechpartner:innen.
 
Firmen- und Industriegeschäft
Erhöhung der Pflichtversicherungssumme für Versicherungsvermittler:innen zum 01.01.2024
Zum 01.01.2024 erhöht sich, im Rahmen der regelmäßigen Anpassung an die Entwicklung des Europäischen Verbraucherpreisindexes, die Pflichtversicherungssumme der Berufshaftlichtversicherung für Versicherungsvermittler:innen.
Zum 01.01.2024 werden die Mindestversicherungssummen für die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung von Versicherungsvermittler:innen erhöht. Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen überprüft alle 5 Jahre auf Basis der Entwicklung des Verbraucherindexes die Anpassung der Mindestsummen.
Die Pflichtversicherungssummen erhöhen sich wie folgt:

- von bislang 1.300.380 EUR auf 1.564.610 Euro je Versicherungsfall
- von bislang 1.924.560 EUR auf 2.315.610 Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir für Bestandskund:innen die Versicherungssumme der Verträge ohne Beitragsanpassung auf 1.600.000 Euro je Versicherungsfall und max. 2.400.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres erhöhen werden. Sollte die bisher vereinbarte Jahreshöchstleistung den 1,5-fachen Wert der Versicherungssumme übersteigen, so bleibt dieser Wert (Faktor, z.B. 2-fach) erhalten.

Gegenüber der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) werden wir für die über den 01.01.2024 hinaus gültigen Pflichtversicherungsbestätigungen eine allgemeine Erklärung des Inhalts abgeben, dass sich diese Bestätigungen auch auf die neue Pflichtversicherungssumme beziehen.  Unsere Kund:innen benötigen daher keine aktualisierte Pflichtversicherungsbestätigung zur Vorlage bei Ihrer jeweils zuständigen IHK.

Sollten über die relevanten Verträge weitere Risiken versichert sein (z.B. die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler:in), erfolgt diesbezüglich keine Anpassung der Versicherungssumme.
Ab dem 13.11.2023 werden wir auch unsere Kund:innen über die Versicherungssummenanpassung per Anschreiben informieren.
 
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre bekannten Ansprechpartner:innen.
Übergreifend
Hätten Sie es gewusst?
Informieren Sie sich über relevante Zahlen, Fakten und Hintergründe aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft.
                                                    - Windenergie in der EU
                                                    - Der Nahost-Kon!ikt
                                                    - Hochquali!zierte Beschäftigte in der EU
                                                    - Bilanz der sozialen P!egeversicherung
                                                    - EU: Empfänger und Zahler
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