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Januar 2022 - #2.22
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Sehr geehrte(r) Vertriebspartner(in) ,
heute hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals in einem Verfahren zum Geltungsbereich der Betriebsschließungsversicherung geäußert. Es handelt sich um das bundesweit erste BGH-Urteil, das zu einer Betriebsschließungsversicherung gefällt wurde.

Was hat der BGH entschieden?

Der Kläger betreibt ein Restaurant und hat bei AXA eine Profi-Schutz Sachinhaltsversicherung mit Betriebsschließungsversicherung. Das Restaurant war vom ersten Corona Lockdown im Frühjahr 2020 betroffen.

Gegenstand des Verfahrens vor dem BGH war die Frage, ob die damaligen durch die Regierung verfügten Einschränkungen des Betriebs vom Versicherungsschutz umfasst sind.

Der Bundesgerichtshof hat heute festgestellt, dass das Corona-Virus in diesem konkreten Fall und damit auch in Fällen mit gleichen Bedingungen nicht mitversichert war.
In den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen gab es einen abschließenden Katalog von benannten Krankheitserregern. Das hat der BGH in seinem heutigen Urteil bestätigt: Das Corona-Virus war in unseren Profi-Schutz und ProfiSMART nicht mitversichert. Wir begrüßen diese Entscheidung, weil sie unseren Versicherten und uns Rechtssicherheit gibt.

Unsere bisherige rechtliche Position wurde somit bestätigt.

Der BGH folgt damit den Urteilen in der ersten Instanz (LG Lübeck) und der zweiten Instanz (OLG Schleswig), bei dem die Gerichte ebenfalls zu unseren Gunsten entschieden haben.

Was bedeutet das Urteil für unsere Kunden?

Für unsere Kunden ändert sich damit nichts. Da die Presse über dieses erste Urteil berichtet, werden sich vielleicht auch Kunden bei Ihnen melden. Bitte empfehlen Sie weiterhin die Umstellung auf die neuen BSV-Bedingungen. Denn ein großer Vorteil der neuen Versicherungsbedingungen ist der dynamische Verweis: Damit sind zukünftig die jeweils zum Schadenzeitpunkt nach § 6 oder § 7 IfSG meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserreger automatisch in der neuen BSV mitversichert. Gleichzeitig haben wir in den neuen Zusatzbedingungen für die Betriebsschließungsversicherung Epidemien- und Pandemien ebenso ausgeschlossen wie behördliche angeordnete Schließungen, die nicht als Einzelanordnung gegen den versicherten Betrieb gerichtet sind, sondern an die Allgemeinheit oder eine Vielzahl von Betrieben gleichermaßen. Damit diese Voraussetzungen zukünftig eindeutig für alle unsere BSV-Kunden klar geregelt sind, werden weiterhin alle Verträge auf das neue BSV-Produkt umgestellt.

Die meisten unserer BSV-Kunden haben ihren Vertrag bereits auf die neuen Bedingungen umgestellt. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Bitte berücksichtigen Sie, dass das Vergleichsangebot, das wir unseren Kunden angeboten hatten, keine Gültigkeit mehr hat. Diese Soforthilfemaßnahme war ein temporäres Angebot, das auf die Sondersituation im ersten Lockdown zugeschnitten war.

Wo finden Sie weitere Informationen zum Sachverhalt?

Selbstverständlich nehmen wir Ihre Fragen bezüglich des BGH-Verfahrens sehr ernst und möchten Sie als unsere Vertriebspartner in die Lage versetzen, auf etwaige Kundenanfragen einzugehen. Daher finden Sie hier einen Fragenkatalog, den Sie zur Beantwortung von Kundenfragen nutzen können.

Die COVID-19-Pandemie stellt die ganze Gesellschaft und viele unserer Kunden weiterhin vor massive Herausforderungen. Stehen Sie unseren Firmenkunden in diesen schwierigen Zeiten zur Seite. Wir danken Ihnen für Ihren Einsatz!
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