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Hochwasserschäden
Schnelle Hilfe bei AXA

Tief „Bernd“: Aktuelle Hinweise zu Unwetterschäden

Seit dem 13.07. zogen Unwetter rund um das Tief „Bernd“ mit extremem Starkregenfällen über Deutschland und verursachten durch enorme Wassermassen erhebliche Schäden.

Allgemeines

Bitte nutzen Sie die bekannten Wege zur Schadenmeldung (in MyAXA-Makler, unter folgendem Pfad: Kunden/Verträge - Kunden- und Vertagssuche - Namen eingeben - Vertrag aufrufen - Aktionen zum Vertrag - Schaden melden - Schadenart Sturm).

Aufgrund der aktuellen Situation stehen Ihnen eine Vielzahl von Ansprechpartner zur Verfügung, dennoch kann es bei der hohen Anzahl an Schadenmeldungen zu Wartezeiten kommen. In unserem ausführlichen FAQ-Dokument finden Sie die Antworten auf alle Fragen rund um das Tief "Bernd". 

In unserer Checkliste haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zusammengestellt, die Sie benötigen, um Schäden Ihrer Kunden schnell zu bearbeiten. 

Um auch Kunden von AXA, die nicht gegen Elementarschäden wie Starkregen versichert sind, in größter Not beiseite zu stehen, hat AXA Deutschland einen Hilfsfonds für die Opfer der Hochwasserkatastrophe in Höhe von 10 Millionen Euro eingerichtet. Bis zum 31. Januar 2022 haben Sie weiterhin die Möglichkeit, Hilfsfonds-Anträge über den Ihnen bekannten Weg einzureichen.

Das Hilfsfonds-Team dankt allen Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartnern für ihre Unterstützung in diesem Prozess.

Schadenfälle an Wohngebäuden / Hausrat sowie deren Wiederherstellung

Die durch Tief Bernd verursachten Schäden an Wohngebäuden und Hausrat haben ein bisher nicht gekanntes Ausmaß angenommen. Die gesamte Schadenbelastung wird sich nach aktuellen Angaben des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft branchenweit auf ca. 7 Milliarden Euro belaufen. Das Unwettertief Bernd ist die historisch schadenreichste Naturkatastrophe in Deutschland. Die Schäden liegen zum Teil deutlich über denen früherer Naturkatastrophen.

Nach der erfolgten Schadenbewertung schließt sich nun die Schadenbehebung durch die Handwerksbetriebe an. Hier treten aber aktuell größere Probleme auf. Diese basieren einerseits auf der Tatsache, dass nicht genügend Handwerksbetriebe zur Verfügung stehen, die jetzt die große Anzahl an Schäden binnen kürzester Zeit reparieren können. Andererseits werden verschiedenste Baumaterialien knapp, mit der Folge, dass die Preise stark ansteigen. Exemplarisch sind in diesem Zusammenhang Stahl und Holz genannt. Aber auch andere Baustoffe unterliegen aktuell starken Preisanstiegen:
 

 
 
Mittlerweile leiden 4 von 5 Betrieben unter Materialengpässen. Eine Besserung wird erst für 2022 erwartet. Ursachen für die Materialknappheit liegen u.a. in der gesteigerten Nachfrage, die durch „Bernd“ zumindest lokal nochmals einen kräftigen Schub erlebt, und im weltweiten Pandemiegeschehen, das Auswirkung auf die Produktions- und die Transportkapazitäten hat.
 
Aber auch die Handwerkerknappheit spielt eine wichtige Rolle. Die bereits vor und auch während der Corona-Pandemie angespannte Situation auf dem Handwerker-Markt wird durch die Schäden von Tief Bernd verschärft.
 
Aktuell sind bereits in einer Vielzahl der Schäden unsere Partner des Sanierernetzes im Einsatz. Durch deren sofortige Bündelung von Kapazitäten/Ressourcen und Geräten in den Krisenregionen konnten sie das erhebliche Schadenvolumen hinsichtlich Erstbesichtigung, Demontage und Trocknung weitestgehend bewältigen.

Unsere 3 in der Krisenregion Bernd tätigen Sanierer-Partner haben spezielle Email-Postfächer eingerichtet, über welche dringende Anfragen innerhalb von 24 Stunden beantwortet werden:
 

 
-> Im Betreff: Schadennummer // Vor- und Zuname des VN // Anschrift Schadenort <- 
Sanierer-Partner
BELFOR Deutschland GmbH
Pinguin-System GmbH
POLYGONVATRO GmbH
Email-Adresse

 
 
Hinsichtlich der nun anstehenden Wiederherstellungsgewerke, leiden jedoch auch die Partnerunternehmen unter den oben beschriebenen Umständen (Materialknappheit, Handwerkermangel etc.). Und auch wenn die meisten Partnerunternehmen priorisiert AXA Schäden abwickeln, sind die gewohnten Servicelevel in den Krisengebieten aktuell nicht zu halten und es ist wie bei allen anderen Handwerksbetrieben auch mit langen Wartezeiten zu rechnen. Zudem werden sich unsere Partnerunternehmen bei der Wiederherstellung verstärkt auf Wohn- und Geschäftsräume konzentrieren, damit Ihre Kunden schnell wieder nach Hause oder in den Broterwerb kommen. Keller und Nebenräume werden erst nachgelagert angegangen.
 
Sollte Ihr Kunde für die Behebung seines Schadens einen unserer Partner beauftragt haben, die Wiederherstellung durch Eigenleistung oder eigene Handwerker aber beschleunigen wollen, so ist dies selbstverständlich möglich. Dem Kunden stehen in diesem Fall die nachfolgenden Optionen zur Verfügung:
 

 
 
Weitere wichtige Informationen bei Schadenfällen an Wohngebäuden

Was Sie bei Schadenfällen an Wohngebäuden beachten müssen, erfahren Sie hier:

Erstmaßnahmen

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  • Kunden sollen sich nicht in Gefahr bringen. Bitte niemals den Strom anstellen, wenn das Haus unter Wasser stand. Hier muss zuerst ein Elektriker den Sicherungskasten überprüfen, sonst besteht akute Brandgefahr.

  • Fotos vom überschwemmten Grundstück/Haus und von beschädigten Gegenständen sind immer sehr hilfreich für die weitere Bearbeitung.

  • Stark verunreinigte und durchnässte Gegenstände sowie Innenausstattungen können nach entsprechender Fotodokumentation umgehend entsorgt werden.

Schadenanlage Wohngebäude / Hausrat

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  • Bitte erfassen Sie Elementarschäden über die Makler-Schadenmeldung unter der Gefahr „Sturm“ (daraus ergeben sich dann die Schadennummern beginnend mit: 64 Hausrat / 54 Wohngebäude / 04 Gewerbe). Die hierüber erfassten Schäden kommen schneller in den Terminlisten des Schadeninnendienstes an als eine E-Mail an Schaden@axa.de.

Deckungshinweise

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  • Die Deckungsprüfung gestaltet sich bei Boxflex bzw. Boxplus etwas einfacher. Die Gefahr Überschwemmung gilt in den BOX-Produkten auch dann versichert, wenn sich die Überschwemmung / Überflutung, z. B. durch Starkniederschlag, am Versicherungsort (z. B. Balkon, Flachdach) verwirklicht. Die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks ist keine Voraussetzung mehr für ein ersatzpflichtiges Ereignis. Diese vereinfachte Regelung gilt explizit nicht für
     
    - WH-Konzept (Hausverwalter-Konzept) 
    - Dual-Altprodukte (Dual 1.0, 2.0 und 3.0)
    - oder sonstige Altbedingungen

  • unterschiedliche Selbstbeteiligungen sind je nach Vertragskonstellation zu beachten

  • Bitte berücksichtigen Sie evtl. bedingungsgemäße Wartezeiten; bitte beachten Sie dazu die dem Vertrage zugrunde liegenden Bedingungen

Fachliche Hinweise Wohngebäude / Hausrat

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Definition Überschwemmung:

  • Eine Überschwemmung liegt dann vor, wenn das Wasser über die Erdoberfläche hinaustritt und nicht mehr „erdgebunden“ ist. Eine Anreicherung des Erdbodens mit Wasser (z.B. gestiegener Grundwasserspiegel) bis zur Sättigungsgrenze reicht also nicht aus (Es müssen sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln)

    Keine Überschwemmung liegt vor, wenn Niederschlagswasser aufgrund baulicher Gegebenheiten z.B. über Kellerabgänge durch Kellertüren in das Gebäude eindringt und das unbebaute Grundstück ansonsten nicht überflutet ist (einzige Ausnahme Boxplus und Boxflex: Hier ist eine Überschwemmung des „Versicherungsortes“ ausschlaggebend).

Definition Rückstau:

  • Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des versicherten Gebäudes oder dessen zugehörigen Einrichtungen austritt.

Unterlagen/Nachweise

  • Fotos, die die Überschwemmung von Grund und Boden zeigen, bzw. bei Rückstauschäden den „Wasseraustrittsort“ und Schadenumfang dokumentieren, sind verpflichtend anzufordern
     
    Nach Fotodokumentation können zerstörte Hausratgegenstände, Fußbodenbeläge ( z.B. bei Fäkalien- oder Ölverunreinigungen) umgehend entsorgt werden

Selbstverständlich sind wir gern bereit, bei gegebenem Versicherungsschutz und entsprechender Schadenhöhe eine angemessene A-Konto-Zahlung für den Versicherungsnehmer zur Verfügung zu stellen. Wenden Sie sich bitte in diesen Fällen an den zuständigen Sachbearbeiter des Schadens. Angesichts der Vielzahl an hochwertigen Schäden werden Besichtigungen durch AXA-Schadenregulierer bis auf weiteres erst ab einer voraussichtlichen Schadenhöhe von 10.000 EUR vorgenommen.

In der aktuellen Situation sind auch unsere Sanierungspartner ausgelastet. Daher können derzeit keine verbindlichen Aussagen getroffen werden, wie schnell Trocknungsgeräte aufgebaut werden können. Wenn Sie oder Ihre Kunden schneller auf „eigene“ Sanierer zurückgreifen können, kann eine entsprechende Beauftragung im Kundeninteresse vorgenommen werden.

Schadenfälle an Kraftfahrzeugen

Was Sie bei Schadenfällen an Kraftfahrzeugen beachten müssen, erfahren Sie hier:

Erstmaßnahmen

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  • Unsere Kunden sollen sich nicht in Gefahr begeben.

  • Auf keinen Fall soll nach einer Überschwemmung die Zündung betätigt und das Fahrzeug gestartet werden.

Hinweise zum Baustein Mobilitätsgarantie

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  • Hat unser Kunde sich bei Vertragsabschluss für den Baustein Mobilitätsgarantie entschieden, dann steht ihm für die Dauer der Reparatur oder die Zeit der Wiederbeschaffung im Totalschadenfall ein Ersatzfahrzeug der Gruppe A zu. Die längst mögliche Anmietdauer beträgt 14 Tage.

    - Die Organisation dieser Leistung muss durch AXA erfolgen
    - Bitte rufen Sie uns daher an, wenn der Kunde ein Ersatzfahrzeug benötigt
    - Auch hierfür ist eine Telefon-/Mobilnummer unseres Kunden erforderlich

  • Aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten und einer begrenzten Anzahl an Fahrern, werden die Fahrzeuge nicht jedem Kunden an die Haustür gebracht werden können. Daher ist es geplant, Sammelstellen in der Region einzurichten für die Herausgabe und Entgegennahme der Mietfahrzeuge. Eine detaillierte Information hierzu erfolgt gesondert.

Zu Schutzbriefleistungen der AXA Assistance werden wir Sie separat informieren.

Hinweise zur Werkstattnetzsteuerung

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  • Bitte nehmen Sie keine Werkstattnetzsteuerung vor – auch nicht beim Bindungsprodukt. Elementarschäden sind nicht Gegenstand des Bindungsproduktes.

Schadenerfassung Kfz

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Bitte nehmen Sie die Schadenerfassung möglichst immer über die Makler-Schadenmeldung vor. Eine kurze Schilderung, zum Beispiel ob das Fahrzeug geparkt war, wäre hilfreich. Elementarschäden an Kraftfahrzeugen sind im Rahmen der Schadenerfassung unter der Schadenart „Elementar“ zu erfassen. Sofern ein beschädigtes Fahrzeug durch einen Kfz-Sachverständigen besichtigt werden muss, werden folgende Informationen benötigt:

  • Anschrift des Besichtigungsortes
    - Sofern dieser derzeit "unbekannt" sein sollte, vermerken Sie dieses bitte
    - Name des Ansprechpartners sowie dessen Rufnummer (idealerweise mobil)
    - Telefonnummer sowie Emailadresse des Versicherungsnehmers

  • Hinweise für den Kontakt mit dem Kfz-SV
    - Bitte Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugschein bereit halten
    - Falls Fotos vorhanden sind, schicken Sie diese gerne vorab an Schaden@axa.de unter Angabe der Schadennummer.

Temporäre Aufhebung der Nutzereinschränkung in den vom Unwetter betroffenen Gebieten

In den von Tiefdruckgebiet „Bernd“ besonders betroffenen Regionen wurden auch zahlreiche Fahrzeuge total beschädigt und stehen für die nun angelaufenen Aufräumarbeiten und notwendigen Besorgungsfahrten nicht mehr zur Verfügung. Gleichzeitig sehen wir eine enorme Hilfsbereitschaft von Freunden, Nachbarn und Verwandten, die ihre Fahrzeuge in der Not zur Verfügung stellen und auch an Fahrer verleihen, die im Kfz-Versicherungsvertrag möglicherweise nicht zum vereinbarten Nutzerkreis gehören.
Diese Hilfsbereitschaft möchten wir gerne unterstützen: Bis zum 31.12.2021 werden wir daher im Schadenfall bei Fahrzeugen, die in den betroffenen Regionen genutzt werden, auf die Prüfung des Fahrzeugnutzers sowie ein daraus resultierende erhöhte VK-SB verzichten.
Vorübergehende Nutzeränderungen im Zusammenhang mit den o.g. Hilfsarbeiten müssen Sie uns nicht anzeigen.

Hilfsfonds für die Opfer der Hochwasserkatastrophe über 10 Millionen Euro

Die Hochwasserkatastrophe traf auch Kunden von AXA, die nicht mit dem Ausmaß einer solchen Katastrophe rechneten und sich deshalb nicht ausreichend gegen Elementarschäden wie Starkregen versichert haben. Um Betroffenen, die durch die Schäden bedürftig geworden sind, in der größten Not mit einer "Starthilfe" beiseite zu stehen, hat AXA Deutschland für diese betroffenen Kunden einen Hilfsfonds eingerichtet.
 
Wir ziehen ein positives Resümee: Zusammen mit Ihnen konnte der Hilfsfonds bis jetzt 227 Haushalte finanziell unterstützen und die höchste Zahlung unter allen Versicherern in Deutschland tätigen. Wir danken Ihnen an dieser Stelle für ihre Unterstützung in diesem Prozess.
 
Der Großteil der Anträge ging kurz nach der Katastrophe im Sommer ein und zuletzt zeigte sich ein Rücklauf von Antragseingängen und eine wachsende Anzahl von zurückgezogenen Anträgen. Daher haben wir wie angekündigt die Antragsmöglichkeit zum 31. Januar 2022 beendet.
 
Weiterhin steht Ihnen das Hilfsfonds Team, das noch alle offenen Anträge bearbeitet, unter hilfsfonds@axa.de für alle Fragen zu den Anträgen zur Verfügung.

Beitragsfreier Unfallschutz für freiwillige Helferinnen und Helfer

In denen von dem Tiefdruckgebiet „Bernd“ betroffenen Regionen erleben wir aktuell eine enorme Solidarität unter Verwandten, Nachbarn, Freunden und Außenstehenden. Diese Hilfsbereitschaft unterstützen wir gerne! Deswegen bieten wir Ihren Bestandskunden einen kostenlosen Unfallversicherungsschutz.
 
Das Angebot richtet sich an alle AXA-Kunden, die noch nicht bei uns unfallversichert sind, sowie deren Familienmitglieder aus gleichem Haushalt, die sich als Helfende freiwillig und unentgeltlich in den vom 12.07.2021 bis 19.07.2021 von Unwetter „Bernd“ betroffenen Gebieten engagieren.
 
Bei einem Unfall im Zeitraum bis zum 30.06.2022 zahlen wir bei dauerhaften Beeinträchtigungen eine einmalige Kapitalleistung.

  • Die Entschädigung beträgt je nach Höhe der dauerhaften Invalidität bis zu 150.000 Euro pro versicherte Person (50.000 Euro Versicherungssumme mit Mehrleistung 75 im Tarif kompakt).
  • Führt der Unfall zum Tod, zahlen wir eine Todesfallleistung in Höhe von 5.000 Euro, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres infolge des Unfalls verstorben ist.
  • Zusätzlich bieten wir ein umfangreiches Kostenpaket für ein professionelles Rehabilitationsmanagement sowie für unfallbedingte kosmetische Operationen.

Wichtig: Es ist keine weitere Beantragung notwendig. Bestätigen Sie Ihren Kunden den beitragsfreien Unfallschutz einfach und unbürokratisch! Leiten Sie einfach den folgenden LINK an Ihren Kunden weiter, dort werden die kostenlosen Zusatzleistungen als Bestätigung für Ihre Kunden aufgeführt. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Kundenansprache nur bei vorliegender Werbeanruferlaubnis gestattet ist.

Downloads

Ansprechpartner

Sofern Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Gruppenpostfach AXA_DE_SM_Kumul.

Staatliche Hilfsangebote

Für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe im Juli gewähren die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz auch staatliche Finanzhilfen. Genauere Informationen zu den geltenden Bedingungen und Abläufen finden Sie auf den jeweiligen Websites der Bundesländer.

Die von Seiten der Bundesländer zur Verfügung gestellten Informationen beziehen sich teilweise auf die Verlängerung von Fristen zur Steuerzahlung / -erklärung, auf steuerliche Erleichterungen und zu guter Letzt aber auch auf direkte finanzielle Hilfen. Diese Hilfen werden sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen gewährt.
 
Bayern:
 
Alle Informationen für die von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Einwohner Bayerns sind gesammelt hier abrufbar: Hochwasser 2021 (bayern.de)
Dort sind zusätzlich zu der Beschreibung aller Maßnahmen auch die Anträge abgelegt, mit denen man die Hilfen beantragen kann. Im Einzelnen sind das:

Nordrhein-Westfalen:
 
Auch das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat ein Soforthilfe-Programm aufgelegt. Es unterscheidet generell zwischen 3 unterschiedlichen Anspruchs-Gruppen (Bürger, gewerbliche Wirtschaft/ freie Berufe, Landwirte / Forstwirte). Auch hier sind die Anträge und alle wichtigen Informationen (Richtlinien, FAQ, Ausfüllhilfen) auf der entsprechenden Homepage Soforthilfe | Das Landesportal Wir in NRW hinterlegt. Die Anträge, mit denen man die Hilfen beantragen kann, sind:

Rheinland-Pfalz
 
Rheinland-Pfalz als drittes, schwer von der Hochwasserkatastrophe betroffenes Bundesland hat ebenfalls ein Hilfsprogramm aufgesetzt. Auch hier sind alle Informationen und Anträge gesammelt erfasst: Gewährung staatlicher Finanzhilfen - Elementarschäden add.rlp.de.
 
Rheinland-Pfalz unterscheidet nach 2 Gruppen von möglichen Anspruchstellern: Private Haushalte sowie Unternehmen. Auch hier sind die passenden Antragsformulare für die Soforthilfe entsprechend hinterlegt:

Darüber hinaus bieten auch einige betroffene Städte, Gemeinden und Kreise, wie bspw. Erftstadt, der Rhein-Sieg-Kreis, die Stadt Düsseldorf oder der Kreis Ahrweiler Unterstützungsmöglichkeiten. Um herauszufinden, ob an Ihrem Wohnort eine solche Möglichkeit besteht, wenden Sie sich bitte an Ihre Kommune.
 
Bund und Länder haben sich darüber hinaus auf die Einrichtung eines nationalen Wiederaufbau-Fonds im Umfang von 30 Milliarden Euro geeinigt, über den Bundestag und Bundesrat voraussichtlich Ende August / Anfang September beraten wollen. Die Bedingungen und Auszahlungsmodalitäten stehen allerdings noch nicht im Detail fest.
 
Ziel dieses Fonds ist es finanzielle Hilfen zur Reparatur von Hochwasserschäden zur Verfügung zu stellen. Die Mittel sollen einerseits für den Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur verwendet werden, andererseits sollen Privatpersonen bzw. Unternehmen begünstigt werden.

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