Immer mehr Menschen aus der Ukraine, die wegen des Krieges ihr Land verlassen müssen, kommen jetzt auch in Deutschland an. Und es steigt der Wunsch, auf verschiedenen Wegen Hilfe und Unterstützung zu leisten. Dabei wollen wir Ihren Kunden mit verschiedenen Maßnahmen helfen.
Wir bieten kostenfreien Versicherungsschutz für Geflüchtete, die unsere Kunden bei sich zuhause aufnehmen. Die nachfolgenden Erweiterungen gelten bis Ende des Jahres 2022.
Versicherungsbestätigung für Kunden
Sollten Ihre Kunden, bzw. deren Gäste eine Bestätigung des Versicherungsschutzes benötigen, so nutzen Sie bitte dieses Formular. Ebenso können Kunden unter diesem Link die Erweiterung zum Versicherungsschutz nachlesen.
Wir bieten kostenfreien Versicherungsschutz für Geflüchtete, die unsere Kunden bei sich zuhause aufnehmen. Die nachfolgenden Erweiterungen gelten bis Ende des Jahres 2022.
In der Hausratversicherung ist im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum mitversichert. Das gilt auch für Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, wenn dieser ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen wurde. Dies gilt unabhängig vom abgeschlossenen Tarif – auf den entsprechenden Ausschluss in BOXplus wird für Geflüchtete aus der Ukraine verzichtet.
Beitragsfreier Unfallschutz für Bestandskunden Dieser gilt:
Keine weitere Beantragung notwendig!
Bestätigen Sie Ihren Kunden den beitragsfreien Unfallschutz einfach und unbürokratisch. Leiten Sie den Link www.axa.de/unfallschutz-ukraine an Ihre Kunden weiter, dort werden die kostenlosen Zusatzleistungen als Bestätigung aufgeführt. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Kundenansprache nur bei vorliegender Werbeanruferlaubnis gestattet ist
Einreise nach Deutschland aus der Ukraine ohne gültige „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“ (IVK) bzw. ohne gültigen KH-Versicherungsschutz für Fahrzeuge mit
Zulassung in der Ukraine
Flüchtende aus der Ukraine kommen auch per Pkw nach Deutschland. Darunter sind Fahrzeuge, die aufgrund der Notlage nicht über eine hier gültige Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen – etwa die „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“ (besser bekannt als „Grüne Karte“) oder eine eigens abgeschlossene Grenzversicherung. Ohne gültigen Versicherungsschutz ist das Fahren in Deutschland eigentlich nicht erlaubt.
Der GDV hat jedoch entschieden, dass die deutschen Versicherer mögliche Kfz-Haftpflichtschäden unversicherter ukrainischer Pkw in Deutschland übernehmen, um damit das Fahren auf deutschen Straßen zu ermöglichen. In dieser humanitären Notlage wollen die deutschen Versicherer dazu beitragen, dass ukrainische Flüchtende sich auf das Essentielle konzentrieren können.
Im Falle eines Unfalls tragen die deutschen Versicherer die Schäden. Fahrer der ukrainischen Pkw müssen nicht befürchten, in Regress genommen zu werden. Die Übernahme der Schäden gilt zunächst bis zum 31.05.2022. Die Regulierung übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte.
Betroffene können sich nach einem Unfall dorthin werden. Geschädigte sind nach einem Unfall im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssumme geschützt. Diese liegt für Personenschäden bei 7,5 Mio. Euro, für Sachschäden bei 1,22 Mio. Euro und für Vermögensschäden bei 50.000 Euro.
Verzicht auf Änderung / Anpassung des Nutzerkreises in der Kfz-Versicherung
In folgenden Fällen verzichten wir auf eine Änderung / Anpassung des Nutzerkreises in der Kfz-Versicherung:
Die Regelung ist zunächst bis zum 31.12.2022 befristet und gilt für alle Kraftfahrzeuge, bei denen das Tarifmerkmal Nutzer relevant ist.
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